Im Rahmen des neuesten Updates der WISEflow-Plattform wurde die Whitelisting-Funktion für externe Online-Ressourcen im LockDown-Browser aktiviert. Dies ermöglicht neue Einsatzmöglichkeiten von WISEflow bei verschiedenen Arten von Prüfungen, darunter Informatik, Mathematik und Wirtschaft, wobei die Integrität der Sicherheitsprotokolle der Prüfung gewahrt bleibt.
Auch wenn dies wie eine winzige Änderung oder eine kleine Funktion erscheint, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie Sie Ihre digitalen Examina gestalten. Es ermöglicht es, die Art und Weise, wie Sie heute Examina erstellen, zu unterstützen und zu überdenken. Es beseitigt einige der bisherigen Einschränkungen und ermöglicht den Einsatz digitaler Examina in bestimmten Bildungsbereichen, in denen die Digitalisierung aufgrund spezifischer Anforderungen bei der Erstellung von Examina bislang eine Herausforderung darstellte.
WÄHLEN SIE IHRE BEVORZUGTE ANWENDUNG
Durch die Whitelist-Funktion unterstützt WISEflow nun den Zugriff auf eine Vielzahl externer Quellen und Tools – zum Beispiel Online-Code-Editoren. Anstatt auf einen festgelegten Code-Editor im FLOWlock-Browser beschränkt zu sein, können Sie dank der Whitelist genau den Code-Editor auswählen, den Sie wünschen. Ob Codechef, Ace oder ein anderer Online-Code-Editor – die Wahl liegt bei Ihnen. Dies ermöglicht es Bildungseinrichtungen, Prüfungen, die das Schreiben von Code erfordern, an ihre Präferenzen anzupassen, anstatt eine Einheitslösung anzubieten.
Die Studierenden greifen einfach auf die Whitelist-Ressource zu, die sich in einem neuen Tab öffnet – alles findet weiterhin innerhalb des LockDown-Browsers statt.
Die Studierenden schreiben dann ihren Code im Editor, kopieren ihn und binden ihn mithilfe der Code-Einstellung im FLOWlock-Editor in ihre FLOWlock-Prüfung ein. Durch die Freigabe des Zugriffs auf einen Online-Code-Editor können die Studierenden ihren Code auch kompilieren und so sicherstellen, dass er wie beabsichtigt funktioniert. Falls gewünscht, besteht auch die Möglichkeit, einen bestimmten Code-Editor lokal zu installieren (oder ein anderes Programm, das Sie in die Prüfung einbinden möchten) und den Zugriff darauf stattdessen über die Website der Einrichtung zu ermöglichen.
DER VORBEHALT: ANWENDUNGEN VON DRITTANBIETERN BERGEN RISIKEN
Die Whitelist-Funktion ermöglicht es Ihnen zudem, Zugriff auf Anwendungen wie Excel Online zu gewähren. Dies kann für Studierende bei bestimmten Prüfungen ein großer Vorteil sein, da es ihnen eine vertraute Benutzeroberfläche bietet und es ihnen ermöglicht, viele ihrer während der Ausbildung erworbenen Excel-Kenntnisse in der Prüfungssituation anzuwenden.
Die Zulassung externer Anwendungen birgt jedoch immer ein Risiko, da wir nicht garantieren können, dass diese Anwendungen von Drittanbietern das gleiche Sicherheitsniveau bieten wie der FLOWlock-Browser. So ist beispielsweise Excel Online eine Plattform, die für die Zusammenarbeit konzipiert ist, was bedeutet, dass sie über integrierte Funktionen verfügt, um Inhalte zu teilen und mit anderen innerhalb der Anwendungsdomäne zusammenzuarbeiten. Diese Funktionen können in der Prüfungssituation unerwünscht sein. Daher sollte die Freigabe des Zugriffs auf Online-Anwendungen von Drittanbietern stets mit Vorsicht erfolgen.
Wenn Sie die hohe Sicherheit beibehalten möchten, die der FLOWlock-Browser bietet, können Sie die benötigte Software in einer virtuellen Umgebung in Ihrem eigenen Netzwerk installieren und die URL für den Zugriff auf diese Umgebung auf die Whitelist setzen. Auf diese Weise können Sie den virtuellen Raum rund um die Anwendung kontrollieren und verhindern so effektiv, dass Studierende über diese Umgebung hinausgehen.
WIE MAN ONLINE-RESSOURCEN AUF DIE WHITELIST SETZT
Eine ausführliche, schrittweise Beschreibung des Whitelisting-Prozesses finden Sie in unserem Knowledge-Base-Artikel.